Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für die Gesellschaft Fish Blowing Bubbles GmbH

 

Stand: Mai 2011

 

1. Vertragsgegenstand


Fish Blowing Bubbles GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) übernimmt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Herstellung und Bearbeitung von Werbefilmen, Produktpräsentationen, 3D Animationen (CGI) und Filmen für TV, Kino und Internet, insbesondere die digitale Bild- und Tonbearbeitung fremder Produktionen (Postproduktion) sowie Webseitenprogrammierung bis hin zur medienübergreifenden Beratung und Betreuung im kreativen Bereich an.

 

2. Geltungsbereich


Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich nach Maßgabe und unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaiger zusätzlich veröffentlichter besonderer Geschäftsbedingungen und Preislisten. Dies gilt sowohl für den jeweiligen Auftrag als auch für alle Folgeaufträge. Stehen diese AGB mit Bedingungen unserer Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) oder sonstiger Dritter, die mit uns in Geschäftsbeziehungen treten, im Widerspruch, so gehen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, auch wenn wir denen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter nicht widersprochen haben.

 

4. Angebot und Vertragsschluss


Auftragsangebote bleiben für den Auftraggeber für mindestens sechs Wochen bis zur Annahme bindend und können ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht widerrufen oder storniert werden. Gleiches gilt für Auftragsänderungen. Aufträge kommen mit Annahme bzw. Auftragsbestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftragsannahme steht die Ausführung des Auftrages gleich. Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus dem Individualvertrag oder der Auftragsbestätigung. Auftragsänderungen des Auftraggebers unterbrechen Leistungsfristen und setzen ihren Lauf von Beginn an neu in Gang. Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt eines schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

5. Zahlungsbedingungen


Bei der Auftragserteilung sind, soweit keine individuellen Preisvereinbarungen getroffen wurden, die Preise der jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers maßgeblich. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Auftragsänderungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise nach der jeweils zum Änderungszeitpunkt gültigen Preisliste zu berechnen. Bei einer Abrechnung auf Stunden-Basis ist der von dem Auftragnehmer mittels entsprechender Stundennachweise festgestellte Zeitumfang maßgebend. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von 0,5 Stunden. Jede angefangene halbe Stunde wird voll berechnet. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Erhalt ohne Abzug (Skonto) zur Zahlung fällig, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Eine Rechnung gilt ab dem dritten Werktag nach ihrer Aufgabe zur Post als zugegangen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 288 Abs. 1 BGB) zu verlangen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ab dem 2. Mahnschreiben eine Gebühr in Höhe von € 15,00 pro Mahnung zu berechnen. Wird dem Auftragnehmer  nach Vertragsschluss bekannt, dass in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers in Frage steht, insbesondere wenn Zahlungen eingestellt werden oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt, ist er berechtigt, die Gesamtforderung auch aus noch nicht vollständig abgewickelten Aufträgen gegen den Auftraggeber vorzeitig fällig zu stellen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.

 

6. Beauftragung Dritter


Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung des Auftrages als Subunternehmer zu beauftragen. Soweit der Auftraggeber einer Weitergabe der in Auftrag gegebenen Leistungen an einen ausgewählten Fachbetrieb zustimmt, erfolgt diese auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf es nicht, soweit nur unwesentliche Nebenleistungen betroffen sind.

 

7. Auftragsänderungen


Wesentliche Änderungen, Zusatzwünsche oder ergänzende Leistungsvorgaben verpflichten beide Teile zur angemessenen Anpassung der Vergütung gemäß der jeweils geltenden Preisliste, der Termine und der Leistungsbeschreibung. Dies gilt entsprechend für bei der Auftragsannahme nicht absehbare technische Probleme des Auftragnehmers und/oder technische Probleme des vom Auftraggeber zur Bearbeitung gestellten Materials. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die auf die Auftragsänderungen anfallenden Mehrkosten bzw. Vergütungsanteile eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der auf die Änderung anfallenden zusätzlichen Vergütung zu verlangen. Wird die Vorauszahlung nicht oder nur teilweise geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Fortsetzung der Auftragsbearbeitung bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern oder vom Vertrag unter Abrechnung der bereits erbrachten Teilleistungen zurückzutreten. Soweit der Auftragnehmer in Ansehung des Auftrages Rückstellungsvereinbarungen getroffen hat, sind diese im Zweifel nicht auf Auftragsänderungen oder Folgeaufträge anwendbar.

 

8. Lieferbedingungen, Bearbeitungsdauer


Fristen und Termine sind wegen der kreativen, künstlerischen Dienstleistung stets voraussichtliche Zeitangaben. Sie beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller Auftragsbedingungen und technischer Einzelheiten sowie der Erfüllung aller seitens des Auftraggebers zu erbringenden Mitwirkungspflichten oder gegebenenfalls behördlichen oder sonstigen Genehmigungen. Fixe Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Ändern sich die Auftragsbedingungen oder die den Terminen zugrunde liegenden Annahmen, so ist die Leistungszeit entsprechend anzupassen. Verzögerungen aufgrund von Auftragsänderungen sind nicht vom Auftragnehmer zu vertreten und begründen keinen Verzug. Gleiches gilt für Verzögerungen aufgrund qualitativer oder rechtlicher Mängel des zu bearbeitenden Materials.

 

9. Versand


Alle Versendungen und Rücksendungen von und zum Auftragnehmer sowie zwischen verschiedenen Niederlassungen des Auftragnehmers oder zu berechtigterweise eingeschalteten Sub-Unternehmern erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der Transport bzw. Versand mit Fahrzeugen des Auftragnehmers durchgeführt wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Versendungen per Nachnahme auszuführen. Die Verpackung wird berechnet und nicht zurückgenommen. Versandkosten, Kosten der Verschiffung bzw. Fracht sowie die damit verbundenen Versicherungs-, Zoll- und Bearbeitungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

10. Eigentumsvorbehalt


Alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, insbesondere Filme, Videokassetten und Datenträger jeder Art stehen bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt. Im Falle der Bearbeitung oder Umgestaltung des Vorbehaltsgutes durch den Auftraggeber erfolgt die Bearbeitung bzw. Umgestaltung für den Auftragnehmer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Der Auftraggeber ist jederzeit widerruflich ermächtigt, das Eigentumsvorbehaltsgut im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die sich hieraus ergebenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an und ermächtigt den Auftraggeber bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen.

 

11. Sicherungspflichten des Auftraggebers


Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, für den vollen Versicherungsschutz der dem Auftragnehmer übergebenen bzw. für ihn verwahrten Gegenstände zu sorgen. Zudem ist er verpflichtet, ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials geeignetes Filmmaterial z.B. Sicherheits- Zweitmaterial oder Muster zur Verfügung zu halten. Eventuelle dritte Rechtsinhaber sind von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren und es ist für deren schriftliches Einverständnis mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Sorge zu tragen. Außerdem besteht die Verpflichtung, von analogen oder digitalen Datenträgern und/oder Filmen vor Übergabe des im Rahmen des Auftrages zu bearbeitenden Materials auf eigene Kosten Sicherungskopien zu erstellen und bis zur Beendigung des Auftrages in zur Rücksicherung geeigneter Form vorrätig zu halten.

 

12. Materialaufbewahrung und Datensicherheit


Die Aufbewahrung von Filmen und anderen digitalen oder analogen Datenträgern nach einer Bearbeitung erfolgt in Räumen, die nicht zur Archivlagerung eingerichtet sind. Eine getrennte Aufbewahrung von Originalen und Zweitmaterialien ist nicht vorgesehen. Soweit Filmmaterial oder sonstige digitale oder analoge Datenträger ausschließlich zur Aufbewahrung ohne Bearbeitung übergeben werden, werden diese grundsätzlich ohne Nachprüfung des Zustandes übernommen, in dem sie zur Aufbewahrung zur Verfügung gestellt werden. Die Aufbewahrungsgebühren ergeben sich aus der Preisliste, jeder angefangene Monat der Aufbewahrung wird als voller Monat berechnet. Verträge über die Aufbewahrung von Filmen und anderen digitalen oder analogen Datenträgern können jeweils mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Aufbewahrungsvertrages aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verzug mit mehr als zwei Monatsgebühren für die Aufbewahrung bleibt unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Datenübermittlung oder in Auftrag gegebenen Änderung eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Eine regelmäßige Sicherung der Server wird nur dann durchgeführt, wenn dies im jeweiligen Angebot enthalten ist. Für den Fall eines auftretenden Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Zur Pflege seines Angebotes erhält der Kunde eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dies vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Darüber hinaus hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von uns nutzen, haftet der Kunde uns gegenüber auf Ersatz des Nutzungsentgeltes und des Schadens. Im Verdachtsfall hat der Kunde deshalb die Möglichkeit, ein neues Kennwort anzufordern, das wir dann per Fax oder per Post zustellen.

 

15. Abnahme


Die auftragsgegenständlichen Leistungen und Werke sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab Lieferung durch den Auftragnehmer oder bereits ab Vorführung, soweit diese der Lieferung vorausgeht, abzunehmen. Die Vereinbarung abweichender Abnahmefristen bleibt vorbehalten. Werden innerhalb der Abnahmefrist keine wesentlichen Mängel angezeigt, gelten die Leistungen und Werke als abgenommen.

 

16. Garantie des Auftraggebers (Freistellung)


Wenn im Rahmen des erteilten Auftrages Urheber- und/oder Bearbeitungsrechte Dritter betroffen sind, steht der Auftraggeber dem Auftragnehmer dafür ein, dass die vertragsgegenständliche Bearbeitung sich im Rahmen der durch den Dritten erteilten Nutzungs-/Bearbeitungsrechte hält. Zudem stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter während der Laufzeit des Vertrages und danach frei, welche diese in Ansehung der vertragsgemäßen Auftragsausführung, insbesondere hinsichtlich auftragsgemäßer Nutzungen bzw. Bearbeitungen sowie der bearbeiteten und/oder hergestellten Materialien und/oder der entstandenen Rechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.

 

17. Urheber- und Nutzungsrechte


Der Auftraggeber überträgt an den dies annehmenden Auftragnehmer sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Bearbeitungs- Archivierungs- und sonstigen Nutzungsrechte. Soweit bei der Auftragserfüllung durch den Auftragnehmer Urheberrechte, Miturheberrechte oder Bearbeitungsrechte entstehen, gehen die einfachen Nutzungsrechte im Rahmen des Vertragszweckes erst mit vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über. Maßgebend ist der Zahlungseingang beim Auftragnehmer. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Übertragung der vorgenannten Rechte sicherungshalber vorbehalten. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer den Widerruf der Übertragung der Nutzungsrechte bei Vorliegen wichtiger Gründe vor.

 

18. Referenznutzung


Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das nicht übertragbare Recht ein, die auftragsgegenständlichen Leistungen und Werke des Auftragnehmers auf Kosten des Auftragnehmers in Kopie zu archivieren und zu eigenen Präsentations- und Referenzzwecken zu nutzen.

 

19. Nennungen


Der Auftraggeber ist verpflichtet, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Auftragnehmer in branchenüblicher Weise (mindestens im Abspann) - mit der Bezeichnung "Fish Blowing Bubbles GmbH" namentlich zu benennen.

 

20. Mängelrügen und Gewährleistung


Der Auftragnehmer ist nicht zur Prüfung und Begutachtung der dem Auftragnehmer übergebenen Filme bzw. digitalen oder analogen Datenträger oder anderen Materialien verpflichtet. Der Auftraggeber steht für die Vollständigkeit und qualitative Eignung der zur Bearbeitung überlassenen Materialien ein. Soweit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Werkverträge über das Herstellen von Kopien geschlossen werden, sind Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Werktagen nach Erhalt der Filme/Bänder oder Datenträger jeder Art unter gleichzeitiger Übergabe der beanstandeten Gegenstände zu erheben. Das gleiche gilt bei versteckten Mängeln mit der Maßgabe, dass die Ausschlussfrist von drei Werktagen erst ab Feststellung des Mangels läuft. Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale bei künstlerischer Gestaltung wie Farben oder Töne können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber hierzu keine exakten Anweisungen gegeben hat. Für material-, prozess- oder systembedingte Färb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers richten sich zunächst auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch den Auftragnehmer. Hierfür ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist einzuräumen. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Die Mängelhaftung des Auftragnehmers erlischt, wenn der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers selbst oder durch Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Gegenständen unternimmt.

 

21. Haftung


Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, die wesentliche Vertragspflichten betreffen, wird die Haftung des Auftragnehmers auf den nach Art des Auftrags vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Dies gilt sowohl für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden sowie das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen wird die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, die dem Auftrag zugrunde liegenden Gegenstände sind dem Auftragnehmer anvertraut worden und der Auftraggeber hat keine eigene Vorsorgemöglichkeit oder es handelt sich um ein allein vom Auftragnehmer zu beherrschendes Risiko. Der Auftragnehmer haftet für schuldhaft verursachte Verluste, Beschädigungen und Löschungen bei an ihn zur Bearbeitung übergebenen Materialien im Rahmen der einfachen Fahrlässigkeit nur insoweit, als es sich um für den Auftragnehmer vorhersehbare Schäden handelt. Die Haftung beschränkt sich zunächst auf die Wiederherstellung oder Ersetzung des Ursprungsmaterials, soweit dies aufgrund von Negativen, Kopien oder sonstigen Ausgangsmaterialien des Auftraggebers technisch möglich ist. Ist eine Wiederherstellung oder Ersetzung unter den genannten Voraussetzungen nicht möglich, haftet der Auftragnehmer ausschließlich auf den Materialwert des Trägermaterials gleicher Art und Länge. Die Fish Blowing Bubbles GmbH haftet nicht für die Nichterreichbarkeit von Websites im Internet, die fehlerhafte Übermittlung oder den Verlust von Daten bei Übermittlung von Daten über das Internet oder sonstige Datenverbreitungswege, sofern hierfür vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Fehler in von Dritten betriebenen Telekommunikationsnetzen und/oder Datenleitungen ursächlich sind. Darüber hinaus haften wir nicht für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangene Gewinne durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internet, die nicht im Einflussbereich der Fish Blowing Bubbles GmbH liegen. Gegenüber Unternehmen haften wir nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Dies gilt nicht in allen Fällen von Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne haften wir gegenüber Unternehmen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

23. Widerruf


Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Auftragsbestätigung widerrufen. Wir sind berechtigt, bis dahin anfallende Kosten (z.B. für bereits registrierte Domains) in Rechnung zu stellen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen oder der Kunde die Leistung aktiv in Anspruch nimmt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Fish Blowing Bubbles GmbH, Ridlerstr. 31b, 80339 München. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

 

24. Erfüllungsort


Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftragnehmer ist gegenüber Kaufleuten der Sitz des Auftragnehmers oder der Ort der jeweiligen Niederlassung, der gegenüber die Beauftragung erfolgt ist.

 

25. Gerichtsstand


Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftragnehmer ist gegenüber Kaufleuten München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss sämtlicher internationaler Übereinkommen (z.B. UN-Kaufrechtsübereinkommen).

 

26. Sonstiges


Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen oder künstlerischen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soweit wie möglich verwirklicht.